Ferienspiele Leobendorf

Teilnahmebedingungen



Teilnahmebedingungen


Die/der Erziehungsberechtigte erklärt sich durch Anmeldung und Teilnahme des Kindes am Ferienspiel Leobendorf mit den angeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.

Das Leobendorfer Ferienspiel ist eine Veranstaltung der Marktgemeinde Leobendorf und wird in Kooperation mit ansässigen Vereinen und anderen MitarbeiterInnen organisiert. Konzipiert ist das Ferienspiel für ortsansässige Kinder, die bei der Anmeldung vorrangig behandelt werden, Gäste sind jedoch herzlich willkommen. Eine Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist unbedingt notwendig. Mit der Übermittlung der vollständig ausgefüllten Online Anmeldung gilt die Anmeldung als verbindlich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende für den Fall, dass der Termin nicht wahrgenommen werden kann, zu einer Absage bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kinder von einem Erwachsenen zum jeweiligen Veranstaltungsort zu bringen und auch wieder abzuholen sind. Die Marktgemeinde Leobendorf übernimmt keinerlei Haftung für die Wege zu und von den Aktivitäten. Kinder, die alleine nach Hause gehen dürfen, benötigen pro Veranstaltung eine Einverständniserklärung der/s Erziehungsberechtigten.

Ebenso übernimmt der Veranstalter keine Haftung für etwaigen Verlust und Beschädigung von Gegenständen.

Es wird durch Anmeldung bestätigt, dass das Kind körperlich voll belastbar ist bzw. bekannte Vorerkrankungen, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder Medikationen im Vorfeld mit dem jeweiligen Veranstalter besprochen wurden.

Eventuelle Verletzungen sind über die Versicherung der/s Erziehungsberechtigten abzudecken. Von der Marktgemeinde Leobendorf werden keine zusätzlichen Versicherungen zur Verfügung gestellt. Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen eine private Unfallversicherung für die Kinder abzuschließen. Die Erziehungsberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass das Aufsichtspersonal und die Marktgmeinde Leobendorf bei allen Veranstaltungen keinerlei Haftung übernehmen.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten, bei grobem Fehlverhalten kann ein Kind ausgeschlossen werden. Die An- und Abreise (ggf. Abholung) der Kinder obliegt den Erziehungsberechtigten.