Ferienspiele Leobendorf

Teilnahmebedingungen



Teilnahmebedingungen


Die/der Erziehungsberechtigte erklärt sich durch Anmeldung und Teilnahme des Kindes am Ferienspiel Leobendorf mit den angeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.

Das Leobendorfer Ferienspiel ist eine Veranstaltung der Marktgemeinde Leobendorf und wird in Kooperation mit ansässigen Vereinen und anderen MitarbeiterInnen organisiert. Konzipiert ist das Ferienspiel für ortsansässige Kinder, die bei der Anmeldung vorrangig behandelt werden, Gäste sind jedoch herzlich willkommen. Eine Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist unbedingt notwendig. Mit der Übermittlung der vollständig ausgefüllten Online Anmeldung gilt die Anmeldung als verbindlich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende für den Fall, dass der Termin nicht wahrgenommen werden kann, zu einer Absage bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kinder von einem Erwachsenen zum jeweiligen Veranstaltungsort zu bringen und auch wieder abzuholen sind. Die Marktgemeinde Leobendorf übernimmt keinerlei Haftung für die Wege zu und von den Aktivitäten. Kinder, die alleine nach Hause gehen dürfen, benötigen pro Veranstaltung eine Einverständniserklärung der/s Erziehungsberechtigten.

Ebenso übernimmt der Veranstalter keine Haftung für etwaigen Verlust und Beschädigung von Gegenständen.

Es wird durch Anmeldung bestätigt, dass das Kind körperlich voll belastbar ist bzw. bekannte Vorerkrankungen, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder Medikationen im Vorfeld mit dem jeweiligen Veranstalter besprochen wurden.

Eventuelle Verletzungen sind über die Versicherung der/s Erziehungsberechtigten abzudecken. Von der Marktgemeinde Leobendorf werden keine zusätzlichen Versicherungen zur Verfügung gestellt. Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen eine private Unfallversicherung für die Kinder abzuschließen. Die Erziehungsberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass das Aufsichtspersonal und die Marktgmeinde Leobendorf bei allen Veranstaltungen keinerlei Haftung übernehmen.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten, bei grobem Fehlverhalten kann ein Kind ausgeschlossen werden. Die An- und Abreise (ggf. Abholung) der Kinder obliegt den Erziehungsberechtigten.

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Die/der Erziehungsberechtigte erklärt sich durch Anmeldung und Teilnahme des Kindes am Ferienspiel Leobendorf mit den angeführten Covid-19 Teilnahmebedingungen einverstanden und erklärt sich dazu bereit, die Maßnahmen vor dem Ferienspiel gemeinsam mit dem Kind zu erarbeiten.

Selbstverständlich finden die Ferienspiele unter Einhaltung aller Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 statt, wir übernehmen jedoch keine Haftung bei einer Ansteckung und die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

Es ist den Kindern zur Sicherheit ein beschrifteter Mund-Nasen-Schutz / ab 14 Jahre FFP2 Maske zum Ferienspiel mitzugeben. Laut aktueller Rechtslage besteht keine Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutz/FFP2-Maske. Freiwillig kann der Schutz natürlich verwendet werden. Speziell wenn der Mindestabstand (zB bei einer Hilfestellung) nicht eingehalten werden kann.

Kinder die sich krank fühlen, dürfen keinesfalls am Ferienspiel teilnehmen. Wenn es einem Kind nicht gut geht sind die Veranstalter dazu angehalten das Kind sofort abholen zu lassen.

Hygienemaßnahmen sind einzuhalten:
- Die Hände sind regelmäßig zu waschen oder zu desinfizieren.
- Beim Husten oder Niesen sind Mund und Nase mit dem gebeugten Ellbogen oder einem Taschentuch zu bedecken.
- Die Kinder bringen zum Ferienspiel eine eigene beschriftete Trinkflasche mit, um Verwechslungen zu vermeiden.

Folgende Punkte sind von der/dem Erziehungsberechtigten zu beachten:
- "Stauzonen" und Gruppenbildungen beim Eintreffen und Abholen der Kinder sind zu vermeiden.
- Die Übergabe von Kursbeiträgen kann nach Möglichkeit kontaktlos passieren.
Tipp: Übergeben Sie den abgezählten Kursbeitrag in einem mit Namen beschrifteten Kuvert dem Veranstalter.

Die Marktgemeinde Leobendorf hat bei Auftreten eines Infektionsfalles der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen die Kontaktdaten zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung zur Verfügung zu stellen. Die Daten müssen von der Marktgemeinde für die Dauer von 28 Tagen vom Zeitpunkt des Ferienspiels aufbewahrt werden.

Eventuell weitere notwendige Maßnahmen hängen von der jeweiligen Entwicklung der aktuellen Lage und den damit einhergehenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums ab. Sollten zusätzliche Maßnahmen beim Ferienspiel notwendig sein, dann werden diese auf der Homepage veröffentlicht. Sollte sich die Situation verschärfen, behalten wir uns vor Veranstaltungen abzusagen. Die TeilnehmerInnen werden darüber natürlich umgehend informiert.